Whistleblowing: wie man es macht
Das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zur „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften melden“, hat den Anwendungsbereich der Vorschriften zum Whistleblowing, die bisher für den privaten Sektor nur auf Einrichtungen beschränkt waren, die über ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret 231/2001 verfügten, erheblich erweitert.
Doxee S.p.A. verfügte bereits über ein System für die Verwaltung von Meldungen von Verstößen und hat angesichts der jüngsten Änderungen der Vorschriften die Logik und die Instrumente für die Erstellung und Verwaltung dieser Meldungen überarbeitet.
Für begründete Meldungen von Verstößen, die aus Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen bestehen, die die Integrität des Unternehmens schädigen, von denen der Meldende im Rahmen seiner Arbeit Kenntnis erlangt hat, hat Doxee die folgenden internen Kanäle eingerichtet, die geeignet sind, die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden zu gewährleisten.
- Schriftliche Meldung per Einschreiben an:
- Rechtsanwalt Stefano Domenichini
- c/o Studio Legal & Engineering
- Via F.lli Cervi Nr. 59
- 42124 – Reggio Emilia
- Mündlicher Bericht im Anschluss an ein persönliches Gespräch mit dem Reporting Manager, das von der meldepflichtigen Person beantragt werden kann, indem sie sich direkt an den Reporting Manager wendet (werktags von 10.00 bis 18.00 Uhr) unter der folgenden Telefonnummer: +39 3281976617
Das vollständige Verfahren ist unter folgendem link abrufbar