Whistleblowing: Die Vorgehensweise
Das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 über die „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, sowie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationales Recht melden“, hat den Anwendungsbereich der Whistleblowing-Vorschriften erheblich ausgeweitet. Diese waren zuvor im privaten Sektor nur auf Unternehmen beschränkt, die über ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß Gesetzesdekret 231/2001 verfügten.
Doxee S.p.A. hatte bereits ein System für das Management von Meldungen von Verstößen eingerichtet und hat dieses im Zuge der jüngsten regulatorischen Änderungen in Struktur, Logik und eingesetzten Tools weiterentwickelt.
Für begründete Meldungen von Verstößen – sei es durch Verhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen und sofern der Meldende im Rahmen seiner Arbeit davon Kenntnis erlangt hat – hat Doxee interne Kanäle eingerichtet, die geeignet sind, die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden zu gewährleisten.
Der schriftliche Bericht muss per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden:
Rechtsanwalt Stefano Domenichini
c/o Studio Legal & Engineering
Via F.lli Cervi Nr. 59
42124 – Reggio Emilia
Meldungen können auch mündlich in einem persönlichen Gespräch mit dem Meldemanager erfolgen. Terminvereinbarung werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter +39 3281976617.
Weitere Informationen zum gesamten Verfahren finden Sie unter diesem Link.
